Wenn der Architekt mal Mist baut

Ich habe vor zwei Jahren ein Haus komplett kernsaniert und umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt. Dabei hat mich ein Architekt unterstützt und auch die Bauleitung gemacht.

Die Aufsichtspflicht verletzt

Leider haben sich bei der Ausführung der Arbeiten grobe Fehler eingeschlichen, weshalb jetzt ein Fenster komplett neu gemacht werden musste. Es hat sich herausgestellt, daß es den Brandschutzbestimmungen nicht genügte und zu klein war. Also im Obergeschoß altes Fenster ausbauen lassen, neues einbauen lassen und von innen und außen neu verputzen lassen. Dafür musste sogar ein Gerüst aufgebaut werden. Na toll, sind Kosten von 7000 Euro mal eben so entstanden! Und nur deshalb, weil ein anderer einen groben Fehler gemacht hat.

Ich haben dann den Architekten darauf angesprochen, wie denn dieser Fehler passieren konnte. Er hat natürlich gesagt, daß es nicht seine Schuld ist und es meine Aufgabe gewesen wäre zu überprüfen, ob auch alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten wurden! Wie bitte?! Wozu habe ich denn dann einen Fachmann beauftragt?

Damit habe ich mich natürlich nicht zufrieden gegeben, denn wozu habe ich dem Architekten so viel Geld bezahlt? Ausserdem muss ein Architekt doch eine Betriebshaftpflicht oder Architektenhaftpflicht haben! Dann kann er die entstandenen Kosten doch der Architektenhaftpflichtversicherung weiterleiten.

Die Versicherung zahlt erst, wenn die Schuldfrage geklärt ist

Leider konnte ein Gespräch zusammen mit dem Architekten und der Architektenhaftpflichtversicherung keine Lösung bringen. Die Versicherung stellte die Schuldfrage als nicht geklärt da. Ich musste erst den Architekten verklagen und erst dann würde die Betriebshaftpflicht des Architekten einspringen. Das hat Nerven, Zeit und viel Geld gekostet!!! Aber es hat mal wieder gezeigt, wie wichtig es ist, sich als Architekt beruflich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern.

Und diese Woche dann das Urteil. Der Architekt muss die Kosten bezahlen, weil er die Vorschriften nicht beachtet hatte. Ein Gespräch mit der Versicherung des Architekten hat dann endlich die Erleichterung gebracht. Man wird die entstandenen Kosten bezahlen und verzichtet auf ein Berufungsverfahren. Na endlich!