Lohnt sich eine private Krankenkasse für alle?

Die Gesundheitsreform lässt vielen kranken Menschen immer weniger Spielraum und gerade gesetzlich Krankenversicherte fühlen sich seit Jahren im Nachteil. Während die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt sind, bieten Private Krankenkassen viel Spielraum und Anpassungsmöglichkeiten. Versicherte in Privaten Krankenkassen können sich individuell für einen bestimmten Tarif entscheiden, der zu ihnen und ihrer privaten Situation passt. Dadurch können sie ihre Beiträge mitbestimmen und stehen klar im Vorteil.

Allerdings kann nicht jeder Arbeiter automatisch einer Privaten Krankenkasse beitreten. Sie ist Selbständigen, Freiberuflern und Besserverdienenden vorbehalten. Gut verdienende Arbeitnehmer können jedoch von der Gesundheitsreform 2011 profitieren. Während es bisher notwendig war über drei Jahre hinweg ein Mindesteinkommen vorzuweisen, reicht mittlerweile ein Jahr aus. Versicherte die ein Jahr lang über der Pflichtversicherungsgrenze verdient haben, können in die Privaten Krankenkassen wechseln. Diese Pflichtversicherungsgrenze wird jährlich neu angepasst und kann deshalb von Jahr zu Jahr variieren.

 Wer die private Krankenkasse nutzen kann

Selbständige und Freiberufler, können ohne Einkommensnachweis, in die Private Krankenkasse beitreten. Dadurch können sie die zahlreichen Vorteile nutzen. Allerdings können sie nicht ohne weiteres zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Selbständige, die sich für die Private Krankenkasse entschieden haben, können nur zurückwechseln, wenn sie wieder in einem Angestelltenverhältnis tätig oder arbeitslos werden.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

Ein großer Unterschied zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und Privaten Krankenkassen, ist die Beitragszahlung. Der Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung ist einkommensabhängig. Je mehr Selbständige und Arbeitnehmer verdienen, desto mehr Beiträge müssen sie auch zahlen. Der Beitrag in Privaten Krankenkassen richtet sich hingegen nach dem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Weiterhin ist er, wie bereits erwähnt, von dem gewählten Tarif abhängig.

 Vor dem Abschluß die Tarife vergleichen

Weitere Informationen und einen guten Überblick über die Tarife der PKV und die darin enthaltenen Leistungen, können Interessenten bei www.Pkvvergleich365.de finden. Sie erklären detailliert worin die Unterschiede beispielsweise zwischen einem Basistarif und einem Toptarif besteht. Auch ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler kann weiterhelfen. Er ist in der Regel unabhängig und nicht einer bestimmten Privaten Krankenkasse verpflichtet. Frei und individuell wird er daher gerne die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen und ihren Tarifen erklären.

Manchmal kann auch ein so genanntes Baustein-System weiterhelfen. Schließlich hat jeder Versicherte andere Bedürfnisse und Anliegen. Während gerade junge Familienmitglieder auf die Kunst der Heilpraktiker vertrauen, ist für andere Versicherte eher die Chefarzt-Behandlung wichtig.

Bei den Privaten Krankenkassen können Versicherte selber entscheiden, wie ihr Versicherungsschutz aussehen soll. Dadurch können sie ihre Beiträge beeinflussen und fühlen sich rundum gut aufgehoben. Dabei sollten die verschiedenen Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und deren Beiträge nicht vergessen werden. Oft ergeben sich große Unterschiede bei den Beiträgen, deshalb sollte man die Tarife der privaten Krankenversicherungen bei www.pkvvergleich365.de vergleichen.

Soll ich auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Rechtsstreitigkeiten nehmen zu. Schon Kleinigkeiten bringen das „Faß“ zum Überlaufen und landen schlussendlich vor Gericht. Und auch die Öffentlichkeit ist interessiert. Diesem Sachverhalt ist es wohl auch zu verdanken, dass im TV inwischen allerlei Gerichtssendungen über den Bildschirm flimmern. Dabei sind Rechtsanwälte und Gerichte durch die gestiegene Zahl an strittigen Fällen und Auseinandersetzungen ausgelastet, wenn nicht sogar überlastet.

Selbst im privaten Umfeld höre ich immer wieder von Streitigkeiten, die vor Gericht landen – sei es der Streit mit dem Nachbarn bezüglich Grenzzäune und Grenzbepflanzung, fehlerhafte staatliche Bescheide, Bußgeldverfahren, nicht erteilte Baugenehmigungen, Auseinandersetzungen mit dem Vermieter wegen der Herausgabe der Kaution, arbeitsrechtliche Kündigungen, Verkehrsdelikte usw. Die Drohung „zum Anwalt zu gehen“ scheint nicht mehr nur eine oft verwandte Floskel zu sein, um den Gegenüber unter zeitlichen Druck zu setzen und eine schnelle Handlung zu erzwingen, sondern bewahrheitet sich inzwischen sehr oft.

Ich frage mich dann immer, wer die ganzen Rechtsanwaltshonorare, Gerichtsgebühren, Gutachter- und Sachverständigenkosten bezahlt? Je höher der Streitwert, umso höher sind ja in der Regel die Kosten. Und ich habe bei Nachfrage einfach feststellen müssen, dass ein Großteil meines Freundes- und Bekanntenkreises eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Doch was zahlt diese Police? Und tritt die Versicherung bei jedem Streitfall in Leistung? Aus diesem Grund habe ich mich hier über die Rechtsschutzversicherung informiert und schreibe jetzt hier mal meine Erkenntnisse auf.

Wann die Rechtsschutzversicherung eintritt

Eine Rechtsschutzversicherung erfüllt in erster Linie die Aufgabe, den Versicherten in rechtlichen Belangen und Streitigkeiten zu unterstützen. Deshalb gehören die individuelle Vorabberatung, die Hilfe bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt und die Mediation (Schlichtung) ebenso zum Leistungsspektrum, wie die Übernahme anfallender Rechtskosten. Zu Letzteren zählen unter anderem Anwaltsgebühren (gegebenenfalls die eigenen und die gegnerischen), Gerichtsgebühren sowie Honorare für Gutachter und Dolmetscher, Zeugengelder, Zwangsvollstreckungskosten und Ähnliches.

Die Rechtsschutzversicherung ist laut rechtsschutzvergleich365.de für den Schutz der Versicherten vor den finanziellen Folgen einer rechtlichen Auseinandersetzung zuständig. Die versicherte Person kann in diesem Zusammenhang sowohl in der Position des Beschuldigten auftreten als auch in der Rolle des Anklägers. Sich verteidigen und sein Recht einfordern – beides ist mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung möglich und zwar über mehrere Instanzen.

Erst erfolgt eine Prüfung durch die Versicherung

Ganz so einfach ist es allerdings dann doch wieder nicht, denn bevor die Gesellschaft tatsächlich in Leistung tritt, wird geprüft! Es wird kontrolliert, ob vielleicht schuldhaftes Handeln seitens der versicherten Person vorliegt, ob der Sachverhalt über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist und ob Aussicht auf Erfolg besteht. Und gerade bei der Frage nach der Absicherung über die Police kann es schon problematisch werden.

Ein privater Rechtsschutzvertrag umfasst einen oder gleich mehrere „Rechtsschutzbausteine“, welche wiederrum spezielle Bereiche des alltäglichen Lebens versicherungstechnisch abdecken. Solche „Bausteine“ sind zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz, der Vertragsrechtsschutz oder der Mietrechtsschutz. Die Kombination verschiedener Rechtsschutzbereiche ist üblich.

Kann die vorliegende Rechtsstreitigkeit einem versicherten Bereich zugeordnet werden, profitiert der Versicherte von dem vielfältigen Leistungsspektrum des Rechtsschutzvertrages. Die maximale Leistung des Versicherers bemisst sich anhand der festgelegten Deckungssumme, jene liegt zumeist bei einer Million Euro je Versicherungsfall, wobei inzwischen sogar Rechtsschutzversicherungen ohne Deckungsgrenzen offeriert werden. Deckungssumme, gewählte Rechtsschutzbausteine und die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind prämienentscheidend.

Fazit meiner Recherche

Wenn man die Versicherungsprämie eines privaten Rechtsschutzvertrages mit den möglichen Kosten eines Rechtsfalls vergleicht und die stets zunehmende Zahl an Auseinandersetzungen vor Gericht berücksichtigt, ergibt sich für mich ganz allgemein ein klares „Pro“ für diese Form der privaten Absicherung.

Andererseits existieren mehrere Rechtsschutzbereiche, die verschiedene Streifälle einschließen. Wer also einen umfassenden Schutz sucht – auf der „sicheren Seite“ sein will – muss mehrere Bereiche in den Vertrag einschließen, was sich freilich auf die Versicherungsprämie auswirkt. Ohne Zuordnung keine Leistung! Wenn der Streitfall einem Rechtsschutzbereich zugeordnet werden kann, der aber nicht Inhalt des Vertrages ist, sieht es für den Betroffenen schlecht aus.

Bei einer ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitgebers kommt der Versicherte eben nicht mit einer Verkehrsrechtschutz Versicherung zu seinem Recht. Die Wahl, welche Rechtsschutzbereiche im Vertrag eingeschlossen werden und auf welche verzichtet werden kann, könnte schwierig werden. Mehr Informationen über die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann man hier erhalten: www.rechtsschutzvergleich365.de/verkehrsrechtsschutzversicherung

Problematisch ist ferner, dass bei einigen Streitfällen grundsätzlich keine Rechtsschutzversicherung greift und dass es Wartezeiten bei einzelnen Rechtsschutzbereichen gibt. Im schlimmsten Fall bleibt der Betroffene dann doch auf den Kosten sitzen.

Eine fachkundige Beratung vor Vertragsabschluss ist sicherlich angebracht.
Ich selbst habe keine Rechtsschutzversicherung, wobei ich in manchen Alltagssituationen mit einer entsprechenden Rechtsschutz vielleicht anders reagiert hätte. Interessant wären möglicherweise eine Verkehrsrechtsschutz oder auch eine Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Dazu durchringen konnte ich mich nocht nicht. Im Freundes- und Bekanntenkreis habe ich positive und negative Erfahrungen mit Rechtsschutzpolicen erlebt, so dass ich dieses Kapital noch nicht ganz abschließen möchte und kann.

Absicherung von im Internet tätigen Firmen

Da ich ja ein paar Webseiten habe, mit denen ich auch etwas Geld verdiene, habe ich mir mal Gedanken zu den möglichen Risiken und deren Absicherung gemacht.

Welche Gefahren lauern auf Webseiten Betreiber?

InternetWer einen Blog oder einen Webshop betreibt um damit Geld zu verdienen, der übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Damit verändern sich auch die rechtlichen Bedingungen und Gesetze, denen man unterworfen ist.

Das fängt beim Impressum an, daß für rein private Webseiteninhaber wesentlich weniger Angaben vorsieht als bei gewerblich betriebenen Webseiten. Aber es gibt auch viele Gefahren, die für private und gewerbliche Webseiten die gleichen sind. Das sind im wesentlichen die Verletzung von Marken-, Bild- oder anderen Rechten, von denen man meist erst erfährt, wenn man eine Abmahnung erhält.

Wie kann man sich absichern?

Die Absicherung solcher Risiken ist nicht ganz einfach, denn es kommt ganz entscheidend auf den Umfang an, den die selbständige Tätigkeit umfasst. Grundsätzlich kann man selbständige Tätigkeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern, aber eine Versicherung für alle Tätigkeiten gibt es nicht.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss immer grundsätzlich an die selbständige Tätigkeit angepasst werden. Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren eine große Rolle. Es ist ja ein riesiger Unterschied, ob ein großer Webshop abgesichert werden muß, für den 10 Mitarbeiter arbeiten, oder eben meine kleine Webseite, mit der ich vielleicht 100 Euro Einnahmen im Monat generiere.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist auch nur ein Oberbegriff für eine Vielzahl an Spezialversicherungen. Weitere Informationen sowie eine gute Übersicht der verschiedenen Versicherungen und einen Betriebshaftpflicht Vergleich erhält man hier. Dort sind die wichtigsten Betriebhaftpflichtversicherungen auch detailliert aufgeführt und deren spezielle Absicherung erklärt. Nur für Webseitenbetreiber gibt es keine spezielle Lösung, da kommt eine IT Versicherung dem ganzen schon am nächsten. Doch bei einer IT Versicherung sind auch viele Risiken abgesichert, die für einen normalen Webseiten Betreiber gar nicht sinnvoll sind. Und das kostet dann halt auch Geld, was im Grunde Verschwendung ist.

Gibt es eine Spezialversicherung für Webseitenbetreiber?

Ich habe diese Frage mal recherchiert und bin auf den gewerblichen Anbieter Exali.de gestossen. Bei exali.de wird eine spezielle Webshop Versicherung angeboten, die speziell auf Webshop Betreiber zugeschnitten ist. Allerdings ist diese Versicherung wohl eher für größere Webshops geeignet, die einen hohen Umsatz aufweisen. Alleine die Tatsache, daß ein Jahresbeitrag bei ca. 320 Euro anfängt, macht diese Versicherung für mich unattraktiv. Auch die Selbstbeteiligung von 1000 Euro ist nicht sehr sinnvoll.

Wenn man eine Abmahnung erhält, dann geht es meist um 300 bis 500 Euro. Damit nutzt diese Versicherung nichts. Nur wenn eine höhere Strafe droht, dann wäre die Absicherung sinnvoll. Aber das geht eigentlich nur, wenn man eine Unterlassungserklärung abgegeben hat und dagegen verstossen hat. Aber das fällt dann in die Kategorie „völlig Bescheuert“ und man sollte sich hinterfragen, ob man als Webseitenbetreiber geeignet ist.

Fazit: Für kleinere Webseitenbetreiber gibt es kaum Absicherungsmöglichkeiten oder diese stehen in keinem Verhältnis zum Preis und den abgesicherten Risiken. erst ab einer gewissen Umsatzgröße gibt es spezielle betriebliche Haftpflichtversicherungen, die sinnvoll sind.