Wenn der Architekt mal Mist baut

Ich habe vor zwei Jahren ein Haus komplett kernsaniert und umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt. Dabei hat mich ein Architekt unterstützt und auch die Bauleitung gemacht.

Die Aufsichtspflicht verletzt

Leider haben sich bei der Ausführung der Arbeiten grobe Fehler eingeschlichen, weshalb jetzt ein Fenster komplett neu gemacht werden musste. Es hat sich herausgestellt, daß es den Brandschutzbestimmungen nicht genügte und zu klein war. Also im Obergeschoß altes Fenster ausbauen lassen, neues einbauen lassen und von innen und außen neu verputzen lassen. Dafür musste sogar ein Gerüst aufgebaut werden. Na toll, sind Kosten von 7000 Euro mal eben so entstanden! Und nur deshalb, weil ein anderer einen groben Fehler gemacht hat.

Ich haben dann den Architekten darauf angesprochen, wie denn dieser Fehler passieren konnte. Er hat natürlich gesagt, daß es nicht seine Schuld ist und es meine Aufgabe gewesen wäre zu überprüfen, ob auch alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten wurden! Wie bitte?! Wozu habe ich denn dann einen Fachmann beauftragt?

Damit habe ich mich natürlich nicht zufrieden gegeben, denn wozu habe ich dem Architekten so viel Geld bezahlt? Ausserdem muss ein Architekt doch eine Betriebshaftpflicht oder Architektenhaftpflicht haben! Dann kann er die entstandenen Kosten doch der Architektenhaftpflichtversicherung weiterleiten.

Die Versicherung zahlt erst, wenn die Schuldfrage geklärt ist

Leider konnte ein Gespräch zusammen mit dem Architekten und der Architektenhaftpflichtversicherung keine Lösung bringen. Die Versicherung stellte die Schuldfrage als nicht geklärt da. Ich musste erst den Architekten verklagen und erst dann würde die Betriebshaftpflicht des Architekten einspringen. Das hat Nerven, Zeit und viel Geld gekostet!!! Aber es hat mal wieder gezeigt, wie wichtig es ist, sich als Architekt beruflich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern.

Und diese Woche dann das Urteil. Der Architekt muss die Kosten bezahlen, weil er die Vorschriften nicht beachtet hatte. Ein Gespräch mit der Versicherung des Architekten hat dann endlich die Erleichterung gebracht. Man wird die entstandenen Kosten bezahlen und verzichtet auf ein Berufungsverfahren. Na endlich!

Absicherung von im Internet tätigen Firmen

Da ich ja ein paar Webseiten habe, mit denen ich auch etwas Geld verdiene, habe ich mir mal Gedanken zu den möglichen Risiken und deren Absicherung gemacht.

Welche Gefahren lauern auf Webseiten Betreiber?

InternetWer einen Blog oder einen Webshop betreibt um damit Geld zu verdienen, der übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Damit verändern sich auch die rechtlichen Bedingungen und Gesetze, denen man unterworfen ist.

Das fängt beim Impressum an, daß für rein private Webseiteninhaber wesentlich weniger Angaben vorsieht als bei gewerblich betriebenen Webseiten. Aber es gibt auch viele Gefahren, die für private und gewerbliche Webseiten die gleichen sind. Das sind im wesentlichen die Verletzung von Marken-, Bild- oder anderen Rechten, von denen man meist erst erfährt, wenn man eine Abmahnung erhält.

Wie kann man sich absichern?

Die Absicherung solcher Risiken ist nicht ganz einfach, denn es kommt ganz entscheidend auf den Umfang an, den die selbständige Tätigkeit umfasst. Grundsätzlich kann man selbständige Tätigkeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern, aber eine Versicherung für alle Tätigkeiten gibt es nicht.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss immer grundsätzlich an die selbständige Tätigkeit angepasst werden. Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren eine große Rolle. Es ist ja ein riesiger Unterschied, ob ein großer Webshop abgesichert werden muß, für den 10 Mitarbeiter arbeiten, oder eben meine kleine Webseite, mit der ich vielleicht 100 Euro Einnahmen im Monat generiere.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist auch nur ein Oberbegriff für eine Vielzahl an Spezialversicherungen. Weitere Informationen sowie eine gute Übersicht der verschiedenen Versicherungen und einen Betriebshaftpflicht Vergleich erhält man hier. Dort sind die wichtigsten Betriebhaftpflichtversicherungen auch detailliert aufgeführt und deren spezielle Absicherung erklärt. Nur für Webseitenbetreiber gibt es keine spezielle Lösung, da kommt eine IT Versicherung dem ganzen schon am nächsten. Doch bei einer IT Versicherung sind auch viele Risiken abgesichert, die für einen normalen Webseiten Betreiber gar nicht sinnvoll sind. Und das kostet dann halt auch Geld, was im Grunde Verschwendung ist.

Gibt es eine Spezialversicherung für Webseitenbetreiber?

Ich habe diese Frage mal recherchiert und bin auf den gewerblichen Anbieter Exali.de gestossen. Bei exali.de wird eine spezielle Webshop Versicherung angeboten, die speziell auf Webshop Betreiber zugeschnitten ist. Allerdings ist diese Versicherung wohl eher für größere Webshops geeignet, die einen hohen Umsatz aufweisen. Alleine die Tatsache, daß ein Jahresbeitrag bei ca. 320 Euro anfängt, macht diese Versicherung für mich unattraktiv. Auch die Selbstbeteiligung von 1000 Euro ist nicht sehr sinnvoll.

Wenn man eine Abmahnung erhält, dann geht es meist um 300 bis 500 Euro. Damit nutzt diese Versicherung nichts. Nur wenn eine höhere Strafe droht, dann wäre die Absicherung sinnvoll. Aber das geht eigentlich nur, wenn man eine Unterlassungserklärung abgegeben hat und dagegen verstossen hat. Aber das fällt dann in die Kategorie „völlig Bescheuert“ und man sollte sich hinterfragen, ob man als Webseitenbetreiber geeignet ist.

Fazit: Für kleinere Webseitenbetreiber gibt es kaum Absicherungsmöglichkeiten oder diese stehen in keinem Verhältnis zum Preis und den abgesicherten Risiken. erst ab einer gewissen Umsatzgröße gibt es spezielle betriebliche Haftpflichtversicherungen, die sinnvoll sind.