Rechtsstreitigkeiten nehmen zu. Schon Kleinigkeiten bringen das „Faß“ zum Überlaufen und landen schlussendlich vor Gericht. Und auch die Öffentlichkeit ist interessiert. Diesem Sachverhalt ist es wohl auch zu verdanken, dass im TV inwischen allerlei Gerichtssendungen über den Bildschirm flimmern. Dabei sind Rechtsanwälte und Gerichte durch die gestiegene Zahl an strittigen Fällen und Auseinandersetzungen ausgelastet, wenn nicht sogar überlastet.
Selbst im privaten Umfeld höre ich immer wieder von Streitigkeiten, die vor Gericht landen – sei es der Streit mit dem Nachbarn bezüglich Grenzzäune und Grenzbepflanzung, fehlerhafte staatliche Bescheide, Bußgeldverfahren, nicht erteilte Baugenehmigungen, Auseinandersetzungen mit dem Vermieter wegen der Herausgabe der Kaution, arbeitsrechtliche Kündigungen, Verkehrsdelikte usw. Die Drohung „zum Anwalt zu gehen“ scheint nicht mehr nur eine oft verwandte Floskel zu sein, um den Gegenüber unter zeitlichen Druck zu setzen und eine schnelle Handlung zu erzwingen, sondern bewahrheitet sich inzwischen sehr oft.
Ich frage mich dann immer, wer die ganzen Rechtsanwaltshonorare, Gerichtsgebühren, Gutachter- und Sachverständigenkosten bezahlt? Je höher der Streitwert, umso höher sind ja in der Regel die Kosten. Und ich habe bei Nachfrage einfach feststellen müssen, dass ein Großteil meines Freundes- und Bekanntenkreises eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Doch was zahlt diese Police? Und tritt die Versicherung bei jedem Streitfall in Leistung? Aus diesem Grund habe ich mich hier über die Rechtsschutzversicherung informiert und schreibe jetzt hier mal meine Erkenntnisse auf.
Wann die Rechtsschutzversicherung eintritt
Eine Rechtsschutzversicherung erfüllt in erster Linie die Aufgabe, den Versicherten in rechtlichen Belangen und Streitigkeiten zu unterstützen. Deshalb gehören die individuelle Vorabberatung, die Hilfe bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt und die Mediation (Schlichtung) ebenso zum Leistungsspektrum, wie die Übernahme anfallender Rechtskosten. Zu Letzteren zählen unter anderem Anwaltsgebühren (gegebenenfalls die eigenen und die gegnerischen), Gerichtsgebühren sowie Honorare für Gutachter und Dolmetscher, Zeugengelder, Zwangsvollstreckungskosten und Ähnliches.
Die Rechtsschutzversicherung ist laut rechtsschutzvergleich365.de für den Schutz der Versicherten vor den finanziellen Folgen einer rechtlichen Auseinandersetzung zuständig. Die versicherte Person kann in diesem Zusammenhang sowohl in der Position des Beschuldigten auftreten als auch in der Rolle des Anklägers. Sich verteidigen und sein Recht einfordern – beides ist mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung möglich und zwar über mehrere Instanzen.
Erst erfolgt eine Prüfung durch die Versicherung
Ganz so einfach ist es allerdings dann doch wieder nicht, denn bevor die Gesellschaft tatsächlich in Leistung tritt, wird geprüft! Es wird kontrolliert, ob vielleicht schuldhaftes Handeln seitens der versicherten Person vorliegt, ob der Sachverhalt über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist und ob Aussicht auf Erfolg besteht. Und gerade bei der Frage nach der Absicherung über die Police kann es schon problematisch werden.
Ein privater Rechtsschutzvertrag umfasst einen oder gleich mehrere „Rechtsschutzbausteine“, welche wiederrum spezielle Bereiche des alltäglichen Lebens versicherungstechnisch abdecken. Solche „Bausteine“ sind zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz, der Vertragsrechtsschutz oder der Mietrechtsschutz. Die Kombination verschiedener Rechtsschutzbereiche ist üblich. |
Kann die vorliegende Rechtsstreitigkeit einem versicherten Bereich zugeordnet werden, profitiert der Versicherte von dem vielfältigen Leistungsspektrum des Rechtsschutzvertrages. Die maximale Leistung des Versicherers bemisst sich anhand der festgelegten Deckungssumme, jene liegt zumeist bei einer Million Euro je Versicherungsfall, wobei inzwischen sogar Rechtsschutzversicherungen ohne Deckungsgrenzen offeriert werden. Deckungssumme, gewählte Rechtsschutzbausteine und die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind prämienentscheidend.
Fazit meiner Recherche
Wenn man die Versicherungsprämie eines privaten Rechtsschutzvertrages mit den möglichen Kosten eines Rechtsfalls vergleicht und die stets zunehmende Zahl an Auseinandersetzungen vor Gericht berücksichtigt, ergibt sich für mich ganz allgemein ein klares „Pro“ für diese Form der privaten Absicherung.
Andererseits existieren mehrere Rechtsschutzbereiche, die verschiedene Streifälle einschließen. Wer also einen umfassenden Schutz sucht – auf der „sicheren Seite“ sein will – muss mehrere Bereiche in den Vertrag einschließen, was sich freilich auf die Versicherungsprämie auswirkt. Ohne Zuordnung keine Leistung! Wenn der Streitfall einem Rechtsschutzbereich zugeordnet werden kann, der aber nicht Inhalt des Vertrages ist, sieht es für den Betroffenen schlecht aus.
Bei einer ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitgebers kommt der Versicherte eben nicht mit einer Verkehrsrechtschutz Versicherung zu seinem Recht. Die Wahl, welche Rechtsschutzbereiche im Vertrag eingeschlossen werden und auf welche verzichtet werden kann, könnte schwierig werden. Mehr Informationen über die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann man hier erhalten: www.rechtsschutzvergleich365.de/verkehrsrechtsschutzversicherung
Problematisch ist ferner, dass bei einigen Streitfällen grundsätzlich keine Rechtsschutzversicherung greift und dass es Wartezeiten bei einzelnen Rechtsschutzbereichen gibt. Im schlimmsten Fall bleibt der Betroffene dann doch auf den Kosten sitzen.
Eine fachkundige Beratung vor Vertragsabschluss ist sicherlich angebracht.
Ich selbst habe keine Rechtsschutzversicherung, wobei ich in manchen Alltagssituationen mit einer entsprechenden Rechtsschutz vielleicht anders reagiert hätte. Interessant wären möglicherweise eine Verkehrsrechtsschutz oder auch eine Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Dazu durchringen konnte ich mich nocht nicht. Im Freundes- und Bekanntenkreis habe ich positive und negative Erfahrungen mit Rechtsschutzpolicen erlebt, so dass ich dieses Kapital noch nicht ganz abschließen möchte und kann.